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AGB

Smartlaundry – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Fairness und Transparenz sind uns bei smartlaundry wichtig – erfahren Sie unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Favorit Kleiderreinigung alles Wissenswerte zu Ihrer nächsten Textilreinigung bei uns.

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1. Ausführung und Leistung

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Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umwelt bewusster Textilpflege. Mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich kommen die allgemeinen Geschäfts bedingungen des Verbands Textilpflege Schweiz zur Anwendung.Bei fehlendem oder unvollständig oder fehlerhaft ausgefülltem Auftragszettel ist die durch die von smart-laundry beauftragte Textilreinigung ausgezählte Stückzahl massgebend für die Liefer-   

ung, Rückgabe und Verrechnung.

 

2. Verantwortlichkeit

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Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Ma-

terials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe

usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass-

oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.Die beauftragte Textilreinigung ist berechtigt, einen Auftrag mit Vor-

behalt entgegen zu nehmen.

 

Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.

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3. Rückgabe

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  • Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten.

  • Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  • Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und Rückgabe des Abhol-

  • belegs. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird das Kleidungsstück im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

 

4. Beanstandungen

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Beanstandungen müssen unter Vorlage der Kassenquittung und des Original-Auftragszettels, umgehend, spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen, erfolgen. Beanstandungen werden sorgfältig geprüft und begründet, und das weitere Vor-

gehen (Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die

Paritätische Schadenerledigungsstelle) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen

mit dem Kunden festgelegt.

 

Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben

bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln.

Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

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5. Nicht abgeholte Textilien

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Nicht abgeholte Textilien werden durch die beauftragte Textilreinigung aufbewahrt.

Erfolgt die Abholung nicht innert 12 Monaten ab Auftragserteilung werden diese

Textilien für wohltätige Zwecke gespendet. 

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